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B483/86•Verfassungsgerichtshof B483/86
B483/86Verfassungsgericht10.06.1988
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Der Bf. ist dadurch, daß Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Wien ihn am 15. April 1986 um etwa 13.30 Uhr vor der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Wien an den Haaren gerissen und ihm Tritte versetzt haben, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
Hingegen ist der Bf. dadurch, daß seine Überstellung in die I. Unfallstation des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (erst) um 15.10 Uhr des 15. April 1986 erfolgte, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben.
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