Verfassungsgerichtshof B65/88

B65/88Verfassungsgericht11.06.1988

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B65/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1988

Spruch

Die Bf. sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, den Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit S 12.100,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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