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G48/87; V14/87•Verfassungsgerichtshof G48/87; V14/87
G48/87; V14/87Verfassungsgericht14.06.1988
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Sozialversicherung, Ärzte
I. §344 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
II. Die §§2 und 3 der V des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 8. Mai 1956, BGBl. Nr. 105/1956, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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