Verfassungsgerichtshof G48/87; V14/87

G48/87; V14/87Verfassungsgericht14.06.1988

Regest

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Sozialversicherung, Ärzte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G48/87,V14/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1988

Spruch

I. §344 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

II. Die §§2 und 3 der V des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 8. Mai 1956, BGBl. Nr. 105/1956, werden als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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