Verfassungsgerichtshof B1344/87

B1344/87Verfassungsgericht16.06.1988

Regest

Dienstrecht, VfGH / Legitimation, Bescheidbegriff, Ämterzugänglichkeit, Bezüge, Bezüge für Mandatare

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1344/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1988

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit dieser in Beschwerde gezogen wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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