Verfassungsgerichtshof B1281/87

B1281/87Verfassungsgericht16.06.1988

Regest

VfGH / Legitimation, Vereinsrecht, Rechtspersönlichkeit, Behördenzuständigkeit Vereinsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, Grundrechte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1281/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1988

Spruch

Der bf. Verein ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

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