Verfassungsgerichtshof G10/87

G10/87Verfassungsgericht17.06.1988

Regest

VfGH / Präjudizialität, Dienstrecht, Ruhensbestimmungen, VfGH / Prüfungszeitpunkt

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G10/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1988

Spruch

I. Im §39a der Pensionsordnung 1966, LGBl. für Wien Nr. 19/1967, in der Fassung der 6. Nov. zur Pensionsordnung 1966, LGBl. Nr. 40/1984, waren verfassungswidrig:

Die Wendungen "oder die Witwe", "oder Versorgungs" und "das der Witwe 75 vH" in Abs1 erster Satz, "oder Versorgungs" und "und bei der Witwe 150 vH" in Abs1 zweiter Satz sowie "oder der Witwe" in Abs2.

Der Landeshauptmann von Wien ist verpflichtet, diese Feststellung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

II. Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.