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B767/88•Verfassungsgerichtshof B767/88
B767/88Verfassungsgericht26.09.1988
Hausdurchsuchung, Hausrecht
Die Beschwerde wird insoweit zurückgewiesen, als sie sich gegen die behauptete Durchsuchung des Pkws des Bf. durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Wien am 23. Feber 1988 richtet. In diesem Umfang wird der Antrag abgewiesen, die Beschwerde dem VwGH abzutreten.
Im übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und diese dem VwGH abgetreten.
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