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B1119/87•Verfassungsgerichtshof B1119/87
B1119/87Verfassungsgericht26.09.1988
Krankenanstalten, Einweisung zwangsweise
Der Bf. ist dadurch, daß er am 30. September 1987 um 19 Uhr 15 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien einem Amtsarzt dieser Behörde zwangsweise vorgeführt, bei dieser Behörde bis etwa 21 Uhr angehalten und im Anschluß daran zwangsweise in das Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien gebracht wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Bf. ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit S 20.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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