Verfassungsgerichtshof B1002/87

B1002/87Verfassungsgericht27.09.1988

Regest

VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1002/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.

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