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G62/88; G63/88•Verfassungsgerichtshof G62/88; G63/88
G62/88; G63/88Verfassungsgericht01.10.1988
Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
§31 Abs1 litb des BG vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz-GGG), BGBl. Nr. 501, war verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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