Verfassungsgerichtshof B1107/88

B1107/88Verfassungsgericht03.10.1988

Regest

VfGH / Legitimation, Verwaltungsverfahren, Parteistellung, Rechtspersönlichkeit, Bescheidbegriff, Berufung, Auslegung eines Antrages, Auslegung eines Bescheides

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1107/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.