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B1276/87; B1277/87•Verfassungsgerichtshof B1276/87; B1277/87
B1276/87; B1277/87Verfassungsgericht03.10.1988
Verwaltungsstrafrecht, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Die Bf. sind durch die am 23. Oktober 1987 um etwa 12,00 Uhr am Grenzübergang Brenner erfolgte Festnahme und die folgende Anhaltung, soweit sie bis 16,50 Uhr desselben Tages währte, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden. Die Beschwerden werden abgewiesen.
Im übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen. Kosten werden nicht zugesprochen.
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