Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G118/87•Verfassungsgerichtshof G118/87
G118/87Verfassungsgericht10.10.1988
Schischulen
Das Verfahren über den Individualantrag des Siebtantragstellers H G wird eingestellt.
Der zweite Satz des §2 Abs1 des Tiroler Schischulgesetzes vom 22. Oktober 1980, LGBl. für Tirol Nr. 3/1981 idF des Gesetzes vom 20. März 1986, LGBl. für Tirol Nr. 21/1986, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1989 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt für Tirol verpflichtet.
Das Land Tirol ist schuldig, den Erst- bis Sechstantragstellern und dem Achtantragsteller zur ungeteilten Hand die mit S 29.700,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.