Verfassungsgerichtshof B1225/87

B1225/87Verfassungsgericht14.10.1988

Regest

Fremdenpolizei

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1225/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1988

Spruch

Der Bf. ist durch die am 5. Oktober 1987 um etwa 09,00 Uhr von Gendarmeriebeamten in Frastanz/Bezirk Feldkirch/Vorarlberg vorgenommene Festnahme und die folgende Anhaltung, soweit sie bis 09,35 Uhr währte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.