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V121/88•Verfassungsgerichtshof V121/88
V121/88Verfassungsgericht28.11.1988
Gewerberecht
I. Die Worte "Walgaustraße L 50," in der Z2 der V des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus vom 17. Mai 1982, mit welcher auf Grund des §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. BGBl. Nr. 619/1981 das Betreiben von Süßwaren- und Kaugummiautomaten untersagt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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