Verfassungsgerichtshof B1142/88

B1142/88Verfassungsgericht28.11.1988

Regest

Fremdenpolizei, Schubhaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1142/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1988

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

Der Bf. ist schuldig, dem Bund, zu Handen der Finanzprokuratur, die mit 10.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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