Verfassungsgerichtshof B1544/88; B1545/88

B1544/88; B1545/88Verfassungsgericht29.11.1988

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1544/88,B1545/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1988

Spruch

Die Bf. wurden durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt.

Die Bescheide werden im angefochtenen Umfang aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit insgesamt S 24.200,-bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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