Verfassungsgerichtshof V32/88; V97/88; V116/88

V32/88; V97/88; V116/88Verfassungsgericht02.12.1988

Regest

Gewerberecht, Gelegenheitsverkehr

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V32/88,V97/88,V116/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1988

Spruch

Die V des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 15. Juli 1987, LGBl. Nr. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerk-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1989 in Kraft.

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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