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V119/88•Verfassungsgerichtshof V119/88
V119/88Verfassungsgericht03.12.1988
Straßenpolizei, Fahrverbot, VfGH / Prüfungsmaßstab, Verordnungserlassung
Die V des Bürgermeisters der Stadt Feldkirch vom 26. November 1985, ZIg-E-Tr/Mä, über das Nachtfahrverbot in der Innenstadt von Feldkirch, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1989 in Kraft.
Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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