Verfassungsgerichtshof B1092/87

B1092/87Verfassungsgericht06.12.1988

Regest

Straßenpolizei, Alkoholisierung, Blutabnahme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1092/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1988

Spruch

Der Bf. ist durch die am 5.7.1987 über Veranlassung von Organen der Bezirkshauptmannschaft Weiz vorgenommene Blutabnahme im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung seines Privatlebens gemäß Art8 Abs1 MRK verletzt worden.

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