Verfassungsgerichtshof B1289/88

B1289/88Verfassungsgericht07.12.1988

Regest

Gemeinderecht, Verordnung (Gemeinde-), Wirkungsbereich eigener, Sittlichkeitspolizei, Prostitution, Rechtsbegriffe unbestimmte

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1289/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1988

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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