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B1385/88•Verfassungsgerichtshof B1385/88
B1385/88Verfassungsgericht15.12.1988
VfGH / Legitimation, Hochschülerschaft, Wahlen, Wahlbehörden, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Berufung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), VfGH / Fristen
Die bf. Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, der bf. Partei, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen.
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