Verfassungsgerichtshof B1414/88

B1414/88Verfassungsgericht27.02.1989

Regest

Rundfunk, Schadenersatz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1414/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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