Verfassungsgerichtshof B1293/88

B1293/88Verfassungsgericht27.02.1989

Regest

VfGH / Legitimation, Rechtsverletzung, VfGH / Abtretung, Grundverkehrsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1293/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1989

Spruch

1. beschlossen:

Die Beschwerde des J B wird zurückgewiesen.

2. gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt:

F A ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.