Verfassungsgerichtshof B1255/88

B1255/88Verfassungsgericht27.02.1989

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Amtshilfe, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1255/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1989

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit 10.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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