Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V25/88•Verfassungsgerichtshof V25/88
V25/88Verfassungsgericht01.03.1989
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Planungsakte / Verfahren, (Flächenwidmungsplan), Umweltschutz, Verordnung / Erlassung, VfGH / Prüfungsgegenstand
I. Die von der Vorarlberger Landesregierung mit Bescheid vom 18. April 1985, Z VIIa 310.13, genehmigte Verordnung der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz vom 23. Oktober 1984 wird, soweit sie für die - bis dahin als "Freifläche-Freihaltegebiet" gewidmet gewesenen - Grundstücke Gpn. 570/3, 570/4 und 594/3, KG Bregenz, die Widmung "Baufläche-Wohngebiet" festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1989 in Kraft.
III. Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.