Verfassungsgerichtshof KR2/87

KR2/87Verfassungsgericht01.03.1989

Regest

VfGH / Rechnungshofzuständigkeit, Rechnungshof / Bund

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KR2/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1989

Spruch

In Stattgebung des Antrages wird festgestellt, daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 B-VG und §12 Abs1 RHG zuständig ist, die Gebarung der Österreichischen Investitionskredit AG in den Jahren 1978 bis 1986 zu überprüfen.

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