Verfassungsgerichtshof G232/88; G233/88

G232/88; G233/88Verfassungsgericht04.03.1989

Regest

VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsmaßstab, Dienstrecht, Abfertigung, VfGH / Prüfungsumfang Verwerfungsumfang, VfGH / Aufhebung Wirkung, Gleichheitsrecht Frau - Mann, Bescheidbegriff

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G232/88,G233/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1989

Spruch

In der Z3 im §26 Abs3 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 41. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 656/1983, waren die erste der beiden Wortfolgen "innerhalb von sechs Monaten", die Wortfolge "das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und" sowie das Wort "solchen" verfassungswidrig.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.

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