Verfassungsgerichtshof B1490/88

B1490/88Verfassungsgericht06.03.1989

Regest

Rundfunk, Willkür objektive, Berufe freie, Belangsendezeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1490/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 27.000 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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