Verfassungsgerichtshof B1824/88

B1824/88Verfassungsgericht07.03.1989

Regest

Nationalsozialisten, Polizeirecht, Ordnungsstörung, Auslegung, Kompetenz Bund - Länder Sicherheitspolizei allgemeine, Verwaltungsstrafrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1824/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen jedoch antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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