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V191/88; V193/88; V194/88•Verfassungsgerichtshof V191/88; V193/88; V194/88
V191/88; V193/88; V194/88Verfassungsgericht09.03.1989
Wirtschaftslenkung / Viehwirtschaft
Der zweite Absatz des Pkt. 3 der 84. Öffentlichen Bekanntmachung für die Ausfuhr von Schlachtrindern, Z37.360/27-III/B/7/87, der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, veröffentlicht im Verlautbarungsblatt der Vieh- und Fleischkommission beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Jahrgang 1987,
84. Stück, vom 15. September 1987 ("Das Kontingent ist ausschließlich zur Erfüllung laufender Verträge für den Export in die arabischen Länder bestimmt und ist auf die in diesem Bereich tätigen Firmen zu vergeben"), wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Im übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.
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