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V150/88; V151/88•Verfassungsgerichtshof V150/88; V151/88
V150/88; V151/88Verfassungsgericht09.03.1989
Verwaltungsabgaben, Grundverkehrsrecht / Verwaltungsabgaben, Gleichheitsrecht / Verordnung
Die Tarifpost 80 der Anlage zu §1 Abs1 der Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 1985, LGBl. für Tirol Nr. 25, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 1989 in Kraft.
Die Tiroler Landesregierung ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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