Verfassungsgerichtshof B1321/88

B1321/88Verfassungsgericht09.03.1989

Regest

Zinsertragsteuer, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsumfang Verwerfungsumfang, Bindung der Verwaltungsbehörden an VfGH, Behördenzuständigkeit, Zuständigkeit Finanzbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1321/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1989

Spruch

Die beschwerdeführende Körperschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Körperschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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