Verfassungsgerichtshof B1559/88

B1559/88Verfassungsgericht12.06.1989

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, Bescheidabänderung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1559/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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