Verfassungsgerichtshof A21/88

A21/88Verfassungsgericht12.06.1989

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A21/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1989

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 4 % Zinsen aus S 9.645,-- vom 9. Dezember 1988 bis 11. Jänner 1989 sowie die Kosten des Verfahrens im Betrage von S 551,04 binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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