Verfassungsgerichtshof B1453/88

B1453/88Verfassungsgericht13.06.1989

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Hausdurchsuchung, Hausrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1453/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 42.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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