Verfassungsgerichtshof B1453/88

B1453/88Verfassungsgericht13.06.1989

Regest

VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1453/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1989

Spruch

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, die für die Zuziehung eines Dolmetsches aufgelaufenen, vorerst vom Verfassungsgerichtshof aus Amtsgeldern berichtigten Kosten in der Höhe von 1.800 S zu ersetzen.

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