Verfassungsgerichtshof B1399/87

B1399/87Verfassungsgericht17.06.1989

Regest

Raumordnung, Einkaufszentren, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1399/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1989

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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