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V33/88; V34/88•Verfassungsgerichtshof V33/88; V34/88
V33/88; V34/88Verfassungsgericht19.06.1989
Behörde / Zuständigkeit, Privatwirtschaftsverwaltung, Privatrecht - Öffentliches Recht, Gewaltentrennung, Verweisung, Rechtsstaatsprinzip, Verordnung verfassungsunmittelbare, VfGH / Prüfungsgegenstand, Zuständigkeit Übertragung
§1 der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 19. Oktober 1967, BGBl. Nr. 344, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften und des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1989 in Kraft.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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