Verfassungsgerichtshof B73/88

B73/88Verfassungsgericht20.06.1989

Regest

Polizeirecht, Sicherheitspolizei allgemeine, Versammlungsrecht, Straßenverwaltung, Verwaltungsstrafrecht, Gefahrenabwehr, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B73/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Prozeßkosten werden nicht zugesprochen.

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