Verfassungsgerichtshof B697/88

B697/88Verfassungsgericht22.06.1989

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B697/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht nach Art6 Abs1 EMRK verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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