Verfassungsgerichtshof B688/88

B688/88Verfassungsgericht22.06.1989

Regest

Kreditwesen, Erwerbsausübungsfreiheit Eingriff, Auslegung verfassungskonforme, Erwerbsausübungsfreiheit Verletzung, Bedarfsprüfung, Konzessionserteilung (Bank), Gesetzesanwendung denkunmögliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B688/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1989

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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