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B688/88•Verfassungsgerichtshof B688/88
B688/88Verfassungsgericht22.06.1989
Kreditwesen, Erwerbsausübungsfreiheit Eingriff, Auslegung verfassungskonforme, Erwerbsausübungsfreiheit Verletzung, Bedarfsprüfung, Konzessionserteilung (Bank), Gesetzesanwendung denkunmögliche
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 27.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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