Verfassungsgerichtshof B1719/88

B1719/88Verfassungsgericht23.06.1989

Regest

Landwirtschaftsrecht, Kulturflächenschutz, Kompetenz Bund - Länder, Kompetenz Bund - Länder Forstrecht, Auslegung verfassungskonforme, Eigentumseingriff

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1719/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen zu bezahlen.

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