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B990/87•Verfassungsgerichtshof B990/87
B990/87Verfassungsgericht23.06.1989
Beschlagnahme, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Informationsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, Eigentumseingriff, Grenzkontrolle
Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß ihm am 15. August 1987 am Grenzübergang Achleiten ein Organ des Zollamtes Achleiten ein Exemplar der Zeitschrift "Demokratischer Informationsdienst" abnahm, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums und auf Informationsfreiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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