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G52/89; G53/89; G54/89; G80/89•Verfassungsgerichtshof G52/89; G53/89; G54/89; G80/89
G52/89; G53/89; G54/89; G80/89Verfassungsgericht28.09.1989
Straßenpolizei, Bodenmarkierungen, Verordnungsbegriff, Verordnung Kundmachung, Rechtsstaatsprinzip, Verordnungsprüfung, Auslegung
§55 Abs8 der Straßenverkehrsordnung 1960 in der Fassung der 13. StVO-Novelle, BGBl. Nr. 105/1986, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1990 in Wirksamkeit.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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