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G7/89•Verfassungsgerichtshof G7/89
G7/89Verfassungsgericht29.09.1989
Versicherungsrecht, VfGH / Prüfungsumfang Verwerfungsumfang, VfGH / Fristsetzung
§110 des Bundesgesetzes vom 18. Oktober 1978, BGBl. Nr. 569, über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG), in der Fassung BGBl. Nr. 558/1986, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am 31. März 1990 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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