Verfassungsgerichtshof B706/89

B706/89Verfassungsgericht29.09.1989

Regest

Versammlungsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B706/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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