Verfassungsgerichtshof B1485/88

B1485/88Verfassungsgericht02.10.1989

Regest

Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Flächenwidmungsplan, Gewerberecht, Betriebsanlagen, VfGH / Präjudizialität,

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1485/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Die Beschwerdeführerin ist schuldig, dem Beteiligten M T zu Handen seines Vertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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