Verfassungsgerichtshof B1058/88

B1058/88Verfassungsgericht02.10.1989

Regest

Verordnungsbegriff, Verordnung Kundmachung, Rechtsanwälte, Geltungsbereich einer Verordnung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1058/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1989

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 27.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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