Verfassungsgerichtshof G88/89

G88/89Verfassungsgericht03.10.1989

Regest

Geltungsbereich eines Gesetzes, Derogation, lex specialis, Rechtsstaatsprinzip, Devisenrecht, Determinierungsgebot, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G88/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1989

Spruch

§2 Abs1 zweiter Satz des Bundesgesetzes vom 25. Juli 1946 über die Devisenbewirtschaftung (Devisengesetz), BGBl. Nr. 162/1946 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1990 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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